Teichvorschriften

TEICHVORSCHRIFTEN H.S.V. DER HERING


Diese deutschen Vorschriften sind eine Übersetzung der niederländischen Version. Als offizielle Teichvorschriften des HSV de HERING gilt nur die niederländische Fassung
 
  1. Diese Vorschriften gelten für das Betreten der Ufer und das Angeln im Angelteich des Angelvereins „De Hering“, mit Sitz „Aan de Voeëgelsjtang 1 in Schinveld“, Katasterabschnitt B6319.
  2.  An diesem Teich darf nur geangelt werden, wenn man im Besitz eines der folgenden gültigen Angelscheine ist:
    • Vispas oder Jeugdvispas von H.S.V. „De Hering“ in Kombination mit der Liste der Angelgewässer H.S.V. "Der Hering".
    • - Jugend-Angelpass eines der Sportvisserij Limburg angeschlossenen Angelvereins in Kombination mit. die Liste der Angelgewässer H.S.V. "Der Hering".
    • - Tageskarte von H.S.V. "Der Hering". Dieser muss vollständig ausgefüllt werden.
  3. Der Mitgliedsbeitrag für Senioren beträgt € 46,= pro Jahr. Jugendmitglieder zahlen € 15,= pro Jahr. Dafür erhalten Sie die (Jugend-)Vispas von H.S.V. „De Hering“, die nationale Liste der Angelgewässer und die Verbandsliste der Angelgewässer der H.S.V. "Der Hering". Wenn Sie am 1. Januar 14 Jahre oder älter sind, gelten Sie als Senior-Mitglied. Sie sind Jugendmitglied, wenn Sie am 1. Januar 13 Jahre oder jünger sind. Der Anmeldegebühr beträgt 10,00 € für Senioren und 2,50 € für Jugendmitglieder. Der Beitrag muss vor dem 1. Januar bezahlt werden. Ab dem 1. Januar werden wieder Anmeldegebühren erhoben. Tageskarten kosten 5 € für Angler ab 15 Jahren und 2,50 € für Angler bis einschließlich 14 Jahre.
  4. Die Angler sind verpflichtet, ihre Tageskarte oder Vispas mit dazugehöriger Liste der Angelgewässer beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen der Teichaufsicht und dem Vorstand vorzuzeigen. Der Angler muss diese Beweise auch den Polizeibeamten und den BOA‘s auf Verlangen jederzeit vorlegen. Jugendangler müssen jederzeit im Besitz einer gültigen Tageskarte oder Jugendanglerkarte sein, auch wenn sie unter Aufsicht angeln.
  5. Genehmigungen sind streng persönlich; Ausleihen ist verboten. Die Nichtbeachtung der Auflagen (des Verbandes) und der gesetzlichen Vorschriften bedeutet, dass man ohne Erlaubnis (schriftliche Erlaubnis) angelt und gegen das Fischereigesetz verstößt. Ein Verstoß kann zur Sperrung führen.
  6.  Angeln ist mit zwei Ruten erlaubt; jeweils mit einer Leine. Es wird dringend empfohlen, Haken ohne Widerhaken zu verwenden. Die Verwendung von mehrzinkigen Haken oder mehreren Haken an einer Schnur ist verboten, mit Ausnahme von Ködern oder toten Köderfischen. Jugend-Angelpass-Inhaber und Jugend-Tageskarten-Angler dürfen nur mit einer Rute fischen. Das Angeln mit schwimmenden Ködern ist verboten, mit Ausnahme von Fliegenruten. Der Einsatz von (Köder-)Booten auf dem Wasser ist verboten. Geflochtene Leinen dürfen nicht als Hauptleine verwendet werden.
  7. Vom 1. Januar bis 31. Dezember ist das Mitnehmen von Fisch verboten. Dies wird sehr streng kontrolliert. Daher darf kein Setzkescher verwendet werden, außer bei Wettkämpfen.
  8. Es ist verboten, mehr als 2000 Gramm gebrauchsfertiges Futter und Köder pro Tag mitzuführen. Das Fischen und Füttern mit farbigen Maden (alle Arten außer weißen) ist verboten. Überschüssiges Futter und Köder sollten nach dem Angeln nicht ins Wasser geworfen werden.
  9. Zum Abhaken von Fischen am Boden ist zwingend eine Abhakmatte zu verwenden. Gefangene Fische müssen sofort abgehakt und sofort unbeschädigt in den Teich zurückgebracht werden.
  10. Das Gebrauch/Aufstellen eines Zeltes ist auf der Teichanlage verboten. Auf der Teichanlage ist das Anlegen von offenem Feuer / Grillen verboten.
  11. Nachtangeln ist das ganze Jahr über verboten. Angeln ist von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang verboten.
  12.  Am Teich befinden sich zwei behindertengerechte Stege. Von diesen Stegen aus ist es auch andere Angler erlaubt; Wenn jedoch ein Invalide davon Gebrauch machen möchte und an beiden Stegen kein Platz mehr ist, hat der behinderten Angler Vorrang.
  13. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist das Angeln in den Bereichen unterhalb und neben der Hochspannung strengstens verboten. Diese Zone ist gekennzeichnet durch Ufersicherung. Da wo man nicht angeln darf, wird die Ufersicherung vor Ort aufhören. Daher ist das Angeln dort nicht erlaubt, wo kein Ufersicherung vorhanden ist. Um gefährliche Situationen zu vermeiden, ist es auch verboten, mit eine Rute in die Hochspannungsleitungen zu werfen. In diesem Fall werden die Reinigungskosten vom Netzbetreiber vom Täter erstattet.
  14. Auf dem Gelände dürfen kein Papier, Essensreste, überschüssige Lebensmittel und sonstige Abfälle zurückgelassen werden. Jeder ist verpflichtet, seinen Angelplatz im Umkreis von 5 Metern sauber zu halten.
  15. Jeder Angler muss sich ordentlich und sportlich verhalten. Ein Angler/Besucher darf einen anderen Angler nicht stören. Anordnungen des Vorstandes oder der Aufsichtsbehörde ist unverzüglich Folge zu leisten.
  16. Die gesamte Teichanlage ist für Hunde verboten, mit Ausnahme der zugelassenen Wege und an der Leine. Hunde sollten nicht im Wasser gelassen werden. Kot muss vom Hundebesitzer sofort entfernt werden.

  17. Besucher dürfen nur die Brücke und die Wanderwege benutzen; Bitte betreten Sie nicht die Ufer wo geangelt wird.
  18. Die Mitnahme von Fahrrädern auf dem Gelände ist verboten. Ausgenommen sind Inhaber einer schriftlichen Befreiung. Fahrräder bitte im Fahrradschuppen abstellen.
  19. Das Betreten des Teichkomplexes erfolgt auf eigene Gefahr.
  20. Der Vorstand entscheidet über Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Anwendung eines Artikels dieses Reglements und in Fällen, die in diesem Reglement nicht vorgesehen sind.

Januar 2021, Der Vorstand von H.S.V. “De Hering”